IQ NRW Teilprojekt: "IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK in Bielefeld"

Fallbeispiele

Volle Gleichwertigkeit für die Gesundheits- und Krankenpflegerin aus Italien

Festanstellung im Klinikum Herford nach Gleichwertigkeitsfeststellung durch das Landesprüfungsamt für Medizin als zuständige Stelle für die Gesundheits- und Krankenpflegerin aus Italien und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung durch das Gesundheitsamt Bielefeld

N. Gasi kam 1993 in Schwetzingen, Deutschland, zur Welt. Die gebürtige Serbin absolviert ihre ersten Schuljahre in Deutschland und zieht familiär bedingt nach Italien. Dort beendet Sie die Schule und erwirbt nach einem 3-jährigen Studium an der staatlichen Universität in Brescia 2015 das Diplom der „Assistente Sanitario“ (der Gesundheitsassistentin). 2017 kehrt sie wieder nach Deutschland zurück und wohnt seitdem mit ihrem Ehemann in Bielefeld. Direkt nach der Einreise bewirbt sie sich um eine Stelle als Gesundheits- und Pflegehelferin im Klinikum Herford, wo sie auch eine befristete Stelle für ein Jahr antreten kann. Neben ihrer Arbeit im Klinikum recherchiert N. Gasi viel zum Thema der beruflichen Anerkennung, da sie langfristig nicht als Helferin, sondern entsprechend ihrem Universitätsabschluss im deutschen Referenzberuf der Gesundheits- und Krankenpflegerin arbeiten möchte. Im Internet gibt es viele Informationen. So weiß sie auch nach kurzer Zeit, dass ihr erlernter Beruf in Deutschland reglementiert ist. Sie benötigt eine staatliche Erlaubnis, um ohne Einschränkungen als Fachkraft in ihrem Beruf arbeiten zu können und nicht nur Hilfstätigkeiten auszuüben. Im Internet, während ihrer ausführlichen Recherchen, findet sie auch heraus, dass die zuständige Stelle zur Gleichwertigkeitsfeststellung ihres Abschlusses aus Italien das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist. Zeitgleich findet sie heraus, dass die MOZAIK gGmbH in Bielefeld die kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung durchführt und vereinbart zeitnah einen Termin.  

In der intensiven Erst- und Verweisberatung wird N. Gasi zunächst allgemein zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) informiert. Aufgrund der vorliegenden Qualifikationen aus Italien erhält sie im zweiten Schritt Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Verfahrens der beruflichen Anerkennung zum Referenzberuf der Gesundheits- und Krankenpflegerin, um im erlernten Beruf in Deutschland arbeiten zu können. Nachdem keine Fragen mehr offen sind, möchte sie schnellstmöglich einen Antrag auf Gleichwertigkeit beantragen. Nach der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen, gemeinsam mit der IQ Beraterin, wird der Antrag im Dezember 2017 an das Landesprüfungsamt verschickt.

Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch das Landesprüfungsamt  erhält N. Gasi  im Mai 2018 den Bescheid vom Landesprüfungsamt. Aus dem Bescheid geht hervor, dass sie die Mindestvoraussetzungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit für den nichtakademischen Heilberuf der Gesundheits- und Krankenpflegerin erfüllt. Weiterhin wird sie im Bescheid darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, ausgestellt durch das Gesundheitsamt, benötigt, um als Fachkraft im erlernten Beruf arbeiten zu dürfen.

Im Juni stellt sie sich im Gesundheitsamt Bielefeld vor, erfüllt dort die sprachlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen und erhält die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. N. Gasi arbeitet nun mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag als Gesundheits- und Krankenpflegerin im Klinikum Herford in einer Festanstellung.

Masseurin und med. Bademeisterin aus Polen benötigt eine Nachqualifizierung von ca. 1000 Stunden, um die volle Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf zu erhalten

Nach Erhalt der Gleichwertigkeit der polnischen Technikerin Masseurin  mit dem deutschen Ausbildungsberuf der Masseurin und medizinischen Bademeisterin kann N.H. in der Praxis als Fachkraft arbeiten, in der sie zurzeit als Hilfskraft eingestellt ist.

1991 ist die gebürtige Polin N.H. in Deutschland geboren und dann, als sie zwei Jahre alt war, mit ihren Eltern  gemeinsam nach Polen ausgewandert. Dort hat sie ihren Bildungsabschluss erworben und anschließend 2012 die  Ausbildung zur „techik masazysta“ erfolgreich abgeschlossen. Direkt nach dem Ausbildungsabschluss ist sie wieder nach Deutschland zurückgekehrt und lebt seit Ende 2012 in Bielefeld. Sprachlich hat N.H. keine Probleme, da sie in Polen zum einen mit den Eltern regelmäßig Deutsch gesprochen hat und zum anderen in der Schule  Deutsch als Fremdsprache im Unterricht erlernt hat. So hatte sie direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland keine Probleme eine Arbeit zu finden und arbeitet seit Anfang 2013 als Hilfskraft in einer Praxis für Physiotherapie.

Da der Beruf der Masseurin in Deutschland ein reglementierter Beruf ist, benötigt N.H. eine staatliche Erlaubnis, um in Deutschland langfristig ohne Einschränkungen als Fachkraft im erlernten Beruf arbeiten zu können. Mithilfe ihres Arbeitgebers erkundigt sie sich im Internet über die Voraussetzungen einer beruflichen Anerkennung und wird im Laufe ihrer Recherchen auf die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK in Bielefeld aufmerksam.

Zeitnah wird mit der IQ Beraterin von MOZAIK ein kostenloser Termin für die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung  vereinbart. In der intensiven Erst- und Verweisberatung informiert die Beraterin N.H. zunächst über das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Anschließend gehen sie gemeinsam die  Qualifikationen von N.H. aus Polen durch. Nachdem N.H. alle notwendigen Informationen zum sog. Anerkennungsgesetz erhalten hat, entscheidet sie sich dafür einen Antrag auf Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit der deutschen Ausbildung als „Masseurin und medizinischen Bademeisterin“ zu stellen. Gemeinsam mit N.H. stellt die Beraterin alle notwendigen Unterlagen zur Antragsstellung beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, welche die zuständige Stelle für die Antragsstellung ist, zusammen.

Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch das Landesprüfungsamt  erhält N.H. ein Zwischenbescheid. Aus dem Zwischenbescheid geht hervor, dass eine annähernde Gleichwertigkeit der polnischen Technikerin Masseurin  mit der deutschen Ausbildung Masseurin und medizinischen Bademeisterin nicht vorliegt. Der Gesamtumfang des theoretisch-praktischen Unterrichts und der der praktischen Ausbildung erfüllt nicht die geforderte Stundenzahl aus der deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Insgesamt müssten noch ca. 1000 Stunden nachqualifiziert werden, um die volle Gleichwertigkeit zu erhalten.

Nach Erhalt des Zwischenbescheids meldet sich N.H. bei MOZAIK und vereinbart mit der Beraterin einen Termin zur  Qualifizierungsberatung. Gemeinsam gehen sie den Zwischenbescheid durch. N.H. hat die Möglichkeit zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung zu wählen, um die wesentlichen Unterschiede auszugleichen. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch entscheidet sie sich für einen Anpassungslehrgang. Diesen kann sie unter anderem in der Praxis absolvieren, in der sie zuvor als Hilfskraft gearbeitet hat. Anschließend hätte sie die Möglichkeit als staatlich anerkannte Masseurin und medizinischen Bademeisterin zu arbeiten.

Gesundheits- und Krankenpflegerin aus Polen benötigt eine Nachqualifizierung von 400 Stunden, um die volle Gleichwertigkeit zu erhalten

In nur 3 Monaten kann M. S. die Unterschiede zwischen dem polnischen und dem deutschen Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin ausgleichen und als vollwertige Fachkraft in Ihrem erlernten Beruf arbeiten.

Seit 4 Jahren lebt M. S. gemeinsam mit ihren Kindern und ihrem Ehemann in Deutschland. Da sie bereits zwei Monate nach der Ankunft in Deutschland eine Arbeit gefunden hat, ist sie seit 4 Jahren als Altenpflegehelferin in einem Altenheim tätig. Ursprünglich stammt sie aus Polen. Dort hat sie nach ihrem Schulabschluss die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin an der Medizinischen Schule in Zabrze absolviert. Anschließend hat sie 15 Jahre in Polen im erlernten Beruf gearbeitet.

M. S. arbeitet zwar gerne im Altenheim möchte aber langfristig nicht im Helferbereich tätig sein. Ihr Wunsch ist es sobald wie möglich als Pflegefachkraft eingesetzt zu werden. Hierzu sucht sie nach Informationen im Internet und findet heraus, dass sie die staatliche Zulassung benötigt. Sie muss also einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit nichtakademischer Heilberufe beim Landesprüfungungsamt für Medizin Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf (LPA) stellen. Das tut sie auch, allerdings stellt sich heraus, dass sie die benötigten Unterlagen nicht vollständig eingeschickt hat und somit der Antrag zunächst nicht zur Bearbeitung aufgenommen werden kann. M. S. ist verunsichert über den weiteren Verlauf und stellt den Antrag zunächst zurück. Anfang 2018 ist sie dann soweit, dass sie den Antrag weiterverfolgen möchte. Sie weiß, dass sie diesmal mehr Informationen und eine Fachberatung benötigt. Ihre Arbeitgeberin unterstützt sie in ihrer Bemühung um die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Qualifikationen und gemeinsam werden sie im Internet auf die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK in Bielefeld aufmerksam.

Zeitnah wird mit der IQ Beraterin von MOZAIK ein kostenloser Termin für die Qualifizierungsberatung vereinbart. Gemeinsam mit der Beraterin gehen sie den Zwischenbescheid vom Landesprüfungsamt, der M.S. Anfang 2018 zugestellt wurde, durch. Aus dem Bescheid geht hervor, dass eine annähernde Gleichwertigkeit der polnischen Krankenpflegeausbildung mit der deutschen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin nicht vorliegt. Zum einen galten zum Zeitpunkt des Abschlusses die gemeinsamen EU-Mindeststandards für die Krankenpflegeausbildung noch nicht, eine automatische Anerkennung ist daher nicht möglich. Zum anderen sind keine ausreichenden Beschäftigungszeiten in der allgemeinen Krankenpflege in Polen von mindestens drei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisbar, somit bestehen noch wesentliche Unterschiede. M. S hat nun die Möglichkeit die Unterschiede innerhalb eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung auszugleichen.


Sie entscheidet sich nach einer ausführlichen Qualifizierungsberatung durch die IQ Beraterin dafür die 400 Stunden im Bereich der praktischen Ausbildung im Rahmen eines Anpassungslehrgangs abzuleisten. Sie hat nun die Möglichkeit nach ca. 3 Monaten den Anpassungslehrgang mit einem Abschlussgespräch erfolgreich zu beenden und als staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerin in Deutschland zu arbeiten.

Festgestellte Unterschiede zwischen dem deutschen Ausbildungsberuf des Elektroanlagenmonteurs mit Qualifikationen aus Syrien können im Rahmen eines Praktikums ausgeglichen werden

Festgestellte Unterschiede zwischen dem deutschen Ausbildungsberuf des Elektroanlagenmonteurs mit Qualifikationen aus Syrien können im Rahmen eines Praktikums ausgeglichen werden

Unter Berücksichtigung der ausländischen Ausbildung und einschlägiger Berufserfahrung aus Syrien stellt die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) wesentliche Unterschiede fest und spricht die teilweise Gleichwertigkeit der Qualifikationen von A.B. mit dem deutschen Referenzberuf aus. Diese gleicht A.B. mit einem Praktikum als Elektriker in einem Handwerksunternehmen in Bielefeld aus und erhält somit die volle Gleichwertigkeit.

A.B. musste aufgrund des Krieges seine Heimat verlassen und lebt seit 2014 mit seiner Familie in Deutschland. Gebürtig stammt der 30 jährige aus Sharan, im Norden Syriens, nahe der türkischen Grenze. Nachdem er in seiner Heimat die Grund- und Sekundarschule abschließt besucht er für drei Jahre die Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt im Bereich Elektrik. Anschließend studiert er für zwei Jahre an der Fachhochschule im Fachbereich Elektrik und arbeitet danach ein Jahr lang als Lehrer an einer Industrieschule in Syrien. 2011 geht er in den Irak und arbeitet dort bis 2014 als Elektriker.

Nach seiner Ankunft im November 2014 fängt A.B. an nach Möglichkeiten zu suchen, um in Deutschland als Elektriker arbeiten zu können. Er ist hochmotiviert, sodass er neben dem Deutsch- und Integrationskurs, welches er in der Zeit von 2015-2017 besucht und mit einem B1 Sprachzertifikat erfolgreich abschließt, 2015 ein zweimonatiges Praktikum in einem mittelständischen (Elektro-) Handwerksunternehmen in Lemgo macht. In 2017 absolviert er wieder ein zweimonatiges Praktikum, diesmal als Elektriker in einem Unternehmen in Bielefeld. Während der verschiedenen Praktika stellt A.B. fest, dass er viele Tätigkeiten bereits von seiner Arbeit aus Syrien und dem Irak gut kennt, er aber vieles neues kennenlernt. Er beschließt in Deutschland die Ausbildung zum Elektriker zu wiederholen, um die Arbeit, die er viele Jahre in seiner Heimat und dem Irak ausgeübt hat in Deutschland wieder aufnehmen zu können.

Nachdem A.B. sein Anliegen eine Ausbildung als Elektriker zu absolvieren mit verschieden Personen teilt, wird er in seinem Sprachkurs auf die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK in Bielefeld aufmerksam gemacht. Nach der ersten telefonischen Kontaktaufnahme mit IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK im Juli 2017 wird er zeitnah zu einem kostenlosen Beratungstermin eingeladen, bei dem er auf Kurdisch in der Erst- und Verweisberatung über das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) im Allgemeinen und über die Möglichkeiten der Anerkennung seines Berufs im Einzelnen informiert wird. Gemeinsam mit der IQ Beraterin gehen sie die mitgebrachten Qualifikationen von A.B. durch und legen den deutschen Referenzberuf des Elektroanlagenmonteurs mit der dazugehörigen zuständigen Stelle fest. Anschließend werden Fragen zum formellen Ablauf der Antragsstellung, wie z.B. notwendige Unterlagen zur Antragsstellung, Form der einzureichenden Unterlagen, Fragen zu Kosten und Dauer der Bearbeitung des Antrags geklärt. Abschließend bekommt A. B. von der IQ Beraterin detaillierte Informationen zur Antragsstellung bei der IHK FOSA (Foreign Skills Approval). Gemeinsam mit der IQ Beraterin wird ein Termin bei der örtlichen IHK vereinbart.

Im Oktober 2017 liegt A.B. der Bescheid der IHK FOSA vor. Unter Berücksichtigung der ausländischen Ausbildung und einschlägiger Berufserfahrung stellt die IHK FOSA wesentliche Unterschiede fest und spricht die teilweise Gleichwertigkeit der Qualifikationen von A.B. mit dem deutschen Referenzberuf aus. Die wesentlichen Unterschiede liegen im Bereich der Montage von elektrischen Maschinen, Geräten und sonstigen Betriebsmitteln.

Seit Januar 2018 arbeitet A.B. im Rahmen eines Praktikums in einem Elektrohandwerksunternehmen in Bielefeld und hat somit die Möglichkeit die festgestellten wesentlichen Unterschiede auszugleichen, um anschließend als vollwertiger Elektriker in Deutschland arbeiten zu können ohne vorher eine Ausbildung absolvieren zu müssen.

1080 Stunden Nachqualifizierung für die volle Gleichwertigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin aus dem Iran zu erhalten (November 2017)

Nachqualifizierung von 1080 Stunden sind nötig, um als Gesundheits- und Krankenpflegerin aus dem Iran die volle Gleichwertigkeit für den deutschen Referenzberuf zu erhalten

N.B. hat die Möglichkeit die festgestellten wesentlichen Unterschiede zwischen der iranischen Krankenpflegeausbildung und der deutschen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin im Rahmen eines 1-jährigen Anpassungslehrgangs an der staatlich anerkannten Pflegeschule im Evangelischen Klinikum in Bielefeld auszugleichen.

N.B. ist 1967 im Iran geboren und lebt mit ihren 2 Kindern seit 2013 in Deutschland. Nach dem Abitur durchläuft sie von 1987 bis 1989 eine 2-jährige Ausbildung an der Shahid Sadougi Universität für Medizin und Pflege in Yazd. Von 1991 bis Ende 2012 arbeite N.B. als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin im Al-Zahra Krankenhaus in Isfahan. Parallel zu ihrer Arbeit im Krankenhaus in Isfahan besucht sie von 1992 bis 1994 die Universität. Nach dem 2-jährigen berufsbegleitenden Studium arbeitet sie zunächst als Oberschwester in der Intensiv- und Aufwachstation und anschließend als pflegerische Leitung in verschiedenen Bereichen.

Um in Deutschland im erlernten Beruf arbeiten zu können benötigt N.B. die staatliche Zulassung, da es sich bei dem Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin um einen sogenannten reglementierten Beruf handelt. Mithilfe der IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle im Kreis Lippe stellt N.B. den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit nichtakademischer Heilberufe im Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf (LPA) und erhält im Juni 20017 ein Bescheid vom Landesprüfungsamt.

Da N.B. aus dem Kreis Lippe nach Bielefeld umziehen möchte, wird sie von den Kollegen der IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatunsgstelle im Kreis Lippe an die die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK in Bielefeld, mit welcher Sie im Rahmen des IQ Netzwerks NRW kooperieren, weitergeleitet. Zeitnah wird mit der IQ Beraterin von MOZAIK ein kostenloser Termin für die Qualifizierungsberatung vereinbart.

Gemeinsam mit der Beraterin gehen sie den Bescheid vom Landesprüfungsamt, welcher N.B. im Juni 2017 zugestellt wurde, durch. Aus dem Bescheid geht hervor, dass wesentliche Unterschiede zwischen der iranischen Krankenpflegeausbildung und der deutschen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin vorliegen, somit also eine annähernde Gleichwertigkeit nicht vorliegt. N.B. hat nun die Möglichkeit die Unterschiede mit einer Anpassungsmaßnahme in Form eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung auszugleichen. In der Qualifizierungsberatung wird N.B. von der IQ Beraterin ausführlich über das Verfahren der Kenntnisprüfung und über die regionalen Möglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen informiert und hat somit detaillierte Informationen um sich zwischen den beiden genannten Möglichkeiten entscheiden zu können.

Nach ausführlichen Überlegungen entscheidet sich N.B. dafür, die 440 Stunden im Bereich des theoretischen und praktischen Unterricht sowie die 640 Stunden im Bereich der praktischen Ausbildung im Rahmen eines Anpassungslehrgangs abzuleisten. Nach einer Ausführlichen Recherchn und Kontaktaufnahme mit regionalen Schulen des Gesundheitswesens kann die IQ Beraterin einen Termin für N.B. mit dem Evangelischen Klinikum Bethel vereinbaren.

Bereits im September 2017 kann N.B. ihren Anpassungslehrgang in der Gesundheitsschule am Evangelischen Klinikum antreten. Mit einer 39 Stunden/Woche, allen gesetzlichen Vorgaben entsprechend (wie z.B. Gehalt im 3. Ausbildungsjahr und Urlaubsanspruch) hat sie nun die Möglichkeit nach einem Jahr den Anpassungslehrgang mit einem Abschlussgespräch erfolgreich zu beenden und als staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerin in Deutschland zu arbeiten.

 

Gestattung einer 18-monatigen Berufserlaubnis als Apothekerin für syrische Geflüchtete aus Bielefeld (Juli 2017)

Nach erfolgreicher Fachsprachprüfung hat R.A. mit der erteilten 18-monatigen Berufserlaubnis die Möglichkeit unter Aufsicht und Anleitung eines/einer approbierten Apothekers/-in sich auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten, um die Approbation als Apothekerin in Deutschland zu erhalten.

R.A ist 1976 in Syrien geboren und lebt seit ihrer Flucht aus Syrien (2014) mit ihren zwei Kindern und ihrem Ehemann in Bielefeld.

In Syrien erwarb sie ihr Abitur und studierte anschließend 5 Jahre an der Fakultät der Pharmazie der Universität Damaskus. Mit ihrem erworbenen Diplom als Apothekerin arbeitete R.A. anschließend 14 Jahre lang in Syrien

Auch in Deutschland möchte R.A. unbedingt in ihrem erlernten Beruf arbeiten und sucht nach Möglichkeiten.

Sie recherchiert viel im Internet und erhofft sich eine Antwort darauf, wie sie als Apothekerin in Deutschland arbeiten kann. Durch ihre Ansprechpartner des Jobcenters bekommt R.A. den Hinweis auf das sogenannte Anerkennungsgesetz und die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK, welche im Rahmen des Anerkennungsgesetzes zu ausländischen Qualifikationen die Beratung durchführt. R.A. hat durch ihre intensiven Recherchen bereits viele Informationen zum Anerkennungsgesetz sammeln können, weiß aber mit all diesen Informationen, bezogen auf ihren Beruf als Apothekerin aus Syrien, nicht so recht wie es für sie im Einzelnen weitergehen kann. Deshalb ist sie erleichtert, als sie zeitnah einen kostenlosen Termin mit der IQ Beraterin von MOZAIK vereinbaren kann.

In der intensiven Erst- und Verweisberatung wird R.A. zunächst über das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) im Allgemeinen und über die Möglichkeiten der Anerkennung ihres Berufs im Einzelnen informiert. Anhand ihrer Qualifikationen aus Syrien wird R.A. über die Notwendigkeit der Antragsstellung bei reglementierten Berufen informiert, da sie in Deutschland eine staatliche Zulassung, also die Approbation, benötigt, um uneingeschränkt in ihrem Beruf arbeiten zu können.

Gemeinsam mit der Beraterin werden die notwendigen Anträge und Unterlagen für die Bezirksregierung Detmold, welche die zuständige Stelle für die Antragsstellung ist, zusammengestellt.

Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch die Bezirksregierung erhält R.A. leider ein Bescheid mit dem Ergebnis, dass die pharmazeutische Ausbildung in Syrien nicht gleichwertig mit der deutschen Ausbildung ist und somit der Antrag auf Approbation nicht bewilligt werden kann. R.A. wird darauf hingewiesen, dass eine Kenntnisprüfung zum Nachweis der Gleichwertigkeit erforderlich ist, um die Approbation in Deutschland zu erhalten. Weiterhin wird R.A. mitgeteilt, dass Sie die Möglichkeit hat eine vorübergehende Berufserlaubnis zu beantragen, um sich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten zu können.

In der Qualifizierungsberatung, welche R.A. zeitnah mit der IQ Beraterin nach Erhalt des Bescheids von der Bezirksregierung vereinbart hat, wird sie von der IQ Beraterin ausführlich über das Verfahren der Kenntnisprüfung informiert. Wenn ein Antrag auf Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs gestellt wird, kann nur dann ein positiver Beschluss erfolgen, wenn zuvor die Fachsprachprüfung erfolgreich abgelegt wurde. R.A. wird in diesem Zusammenhang von der IQ Beraterin über Teilprojekte informiert, welche es im IQ Netzwerk NRW zum Thema „Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen“ gibt und diese Vorbereitungskurse für die Fachsprachprüfung anbieten. R.A. besucht hierzu auch die Infoveranstaltungen, um detaillierte Informationen über die Vorbereitungskurse zu erhalten.

Im Juni dieses Jahres hat R.A. letztendlich die Fachsprachprüfung erfolgreich abgeschlossen und eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs erhalten. Sie darf in einer nicht selbstständigen und nicht leitenden Tätigkeit unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung eines approbierten Apothekers/einer approbierten Apothekerin arbeiten und sich in den 18 Monaten auf die Kenntnisprüfung vorbereiten.

Eine mündliche Zusage einer Bielefelder Apotheke liegt R.A. bereits vor. Sobald interne Fragen und Abläufe der Apotheke geklärt sind, könnte R.A. im September 2018 die Stelle antreten.

1170 Stunden in der praktischen Ausbildung fehlen um als Gesundheits- und Krankenpfleger eine volle Gleichwertigkeit in NRW zu erhalten (Mai 2017)

Mithilfe des IQ Netzwerks erhält Herr N. die Möglichkeit die festgestellten wesentlichen Unterschiede zwischen seinem albanischen Abschluss als „infermier i pergjithshem“ mit dem deutschen Referenzberuf des Gesundheits- und Krankenpfleger auszugleichen

Herr N. ist 1988 in Albanien geboren und lebt seit 2016 mit seiner Frau im Kreis Minden-Lübbecke. Nach dem Besuch der Grundschule absolvierte Herr N. das Abitur am Gymnasium seiner Heimatstadt in Albanien und studierte anschließend 4 Jahre lang an der Universität in Durrës. 2010 erhielt er einen Bachelor im Bereich Allgemeiner Krankenpfleger. 2012 ging Herr N. mit seiner Frau für 2 Jahre nach Italien und arbeitete dort in einem Call Center einer Telefongesellschaft. Von 2014 bis Anfang 2016 besuchte er in Albanien die Polizeischule und arbeitete anschließend als Polizist. Als Herr N. 2016 nach Deutschland kam, wusste er aus seiner Zeit in Italien, dass das Erlernen der jeweiligen Landessprache sehr wichtig ist, weshalb er sich direkt bei einem Sprachkursträger vor Ort für einen Sprachkurs anmeldet und diesen erfolgreich abschließt. So besitzt er neben seinen Kenntnissen in Albanisch, Englisch und Italienisch ein B1 Sprachzertifikat und strebt zurzeit das Sprachniveau B2 an. In Deutschland möchte Herr N. als Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten und findet zunächst eine geringfügige Beschäftigung in einem Seniorenheim. Dort erfährt er von seinen Arbeitskollegen, dass es sich bei seinem Beruf um einen reglementierten Beruf handelt und er deshalb eine staatliche Erlaubnis benötigt, um in Deutschland in seinem Beruf arbeiten zu können.

Auf der Suche nach Informationen wird er im Internet auf die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK in Bielefeld aufmerksam und vereinbart mit der zuständigen Mitarbeiterin bei MOZAIK telefonisch einen Termin. In der intensiven Erst- und Verweisberatung wird Herr N. anhand seiner Qualifikationen aus Albanien ausführlich und individuell beraten, und zum Verfahren des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und über die Notwendigkeit der Antragsstellung bei reglementierten Berufen informiert. Gemeinsam mit der Beraterin werden die notwendigen Anträge und Unterlagen für das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, welche die zuständige Stelle für die Antragsstellung für den Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers ist, zusammengestellt und ausgefüllt.

Nachdem der Antrag im Dezember 2016 gestellt wird liegt der Bescheid der LPA im März 2017 vor. Laut des LPA weisen die Qualifikationen von Herrn N. wesentliche Unterschiede auf. Während im theoretischen Teil der Ausbildungsinhalte keine wesentlichen Unterschiede bestehen, weist die praktische Ausbildung ein Defizit von 1170 Stunden auf. Herr N. hat nun die Möglichkeit die fehlenden Stunden durch einen Anpassungslehrgang im Krankenhaus auszugleichen, um die volle Gleichwertigkeit zu erhalten und als Gesundheits- und Krankenpfleger in Deutschland zu arbeiten

In der Qualifizierungsberatung wird Herr N. von der Beraterin über die Möglichkeiten, welche es im IQ Netzwerk NRW zum Thema „Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen“ gibt, informiert. Gemeinsam mit dem IQ Netzwerk wird ein regionales Krankenhaus gesucht, wo Herr N. die Möglichkeit bekommt die 1170 Stunden nachzuqualifizieren.

Sobald Herr N. mit seiner Nachqualifizierung fertig ist, möchte er, dass seine Frau, die den gleichen Beruf in Albanien erlernt hat, den gleichen Prozess der Anerkennung durchläuft, um sich gemeinsam in Deutschland nachhaltig integrieren zu können.

Insgesamt 1290 Stunden Anpassungslehrgang notwendig, um als Physiotherapeutin aus Polen eine Berufsanerkennung in NRW zu erhalten (Februar 2017)

Durch eine Qualifizierungsmaßnahme im IQ Förderprogramm erhält Frau N. die Möglichkeit,  ihren polnischen Abschluss als Physiotherapeutin in Deutschland anzugleichen

Frau N. ist in Polen geboren und lebt seit 2014 in Bielefeld. Nach dem Abitur studierte sie an der Fakultät für Krankenpflege und Gesundheitskunde der Medizinischen Universität in Lublin (Polen).  Nach einem 3-jährigem Studium absolviert sie 2011 ihr Hochschuldiplom mit „sehr gut“. Bevor Frau N. die Möglichkeit hat in Polen im erlernten Beruf zu arbeiten, reist sie im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland. Dass das Erlernen der deutschen Sprache zur Ausübung ihres Berufes sehr wichtig ist, weiß Frau N. Sie besucht deshalb kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Sprachkurs und schließt diesen mit dem Zertifikat B1 ab. Ihr Ziel: Schnellst möglich als Physiotherapeutin arbeiten zu können.

Tatsächlich findet sie sehr schnell eine Praktikumsstelle in einer Praxis. Ihre Arbeitgeber sind mit Frau N. zufrieden und möchten sie einstellen. Allerdings müssen sie feststellen, dass der Beruf der Physiotherapeutin ein sogenannter reglementierter Beruf und somit eine staatliche Anerkennung notwendig ist, um überhaupt in Deutschland mit dem erworbenen Abschluss aus Polen arbeiten zu können.

Die Arbeitgeber von Frau N., welcher im Rahmen seiner Recherchen zum Thema Anerkennung im Internet auf die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK in Bielefeld aufmerksam geworden ist, informiert sich zunächst telefonisch bei der zuständigen Beraterin und vereinbart anschließend einen Termin für ihre Mitarbeiterin bei MOZAIK. In der intensiven Erst- und Verweisberatung wird Frau N. ausführlich und individuell zu ihren Möglichkeiten zum Verfahren des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und über die Notwendigkeit der Antragsstellung bei reglementierten Berufen informiert. Gemeinsam mit der Beraterin stellen sie die notwendigen Unterlagen für das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf zusammen. Diese ist die zuständige Stelle für die Antragsstellung für den Beruf des/der Physiotherapeut/-in.

Im Oktober 2016 liegt der Bescheid der LPA vor. Laut der LPA weisen Frau N. Qualifikationen wesentliche Unterschiede auf. Diese liegen mit 640 Stunden im theoretischen und mit 650 Stunden im praktischen Bereich. Frau N. hat nun die Möglichkeit die insgesamt 1260 Stunden durch passende Anpassungslehrgänge auszugleichen, um anschließend die volle Gleichwertigkeit zu erhalten.

In der Qualifizierungsberatung informiert die Beraterin Frau N. über die Möglichkeiten, die es im IQ Netzwerk NRW zu Thema „Qualifizierungsmaßnahmen bei reglementierten Berufen“ gibt, um regional die geforderten 1260 Stunden im theoretischen sowie praktischen Bereich nachqualifizieren zu können.  

Frau N. ist überzeugt, dass Sie die Nachqualifizierung bald erfolgreich abgeschlossen haben wird und freut sich, dass Sie anschließend als voll anerkannte Physiotherapeutin ihre Arbeit in der Praxis aufnehmen kann, in der sie bisher „nur“ die Möglichkeit hatte als Praktikantin zu arbeiten.

Ingenieur aus Syrien stellt Antrag zur Führung des Berufstitels „Ingenieur“ und erhält einen positiven Bescheid (November 2016)

Für Youssef Al Chadaideh ist die Erlaubnis zur Führung des Berufstitels „Ingenieur“ eine Bestätigung, dass seine Qualifikationen und langjährige Erfahrungen in Deutschland wertgeschätzt werden

Youssef Al Chadaideh lebt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern seit Juni 2015 in Versmold (Kreis Gütersloh). Er stammt ursprünglich aus Daraa (Syrien). Bevor Youssef Al Chaidadeh von dort flüchtete, arbeitete er lange Jahre als Bauingenieur und war unter anderem als Leiter der Abteilung für Wasser, Wassersicherheit und Chemieunfallschutz sowie als Leiter der Abteilung für feste Abfälle tätig.

Das Jobcenter im Kreis Gütersloh beriet Youssef Al Chaidadeh und machte ihn auf die Möglichkeit der beruflichen Anerkennung aufmerksam, sodass ein Termin bei der IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK vereinbart wurde. Während der intensiven Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung wurde Herr Chaidadeh von der IQ Beraterin ausführlich zum Verfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) informiert. In diesem Zusammenhang wurden Herr Chaidadeh Begrifflichkeiten wie zuständige Stellen, reglementierte und nicht-reglementierte Berufe und Gesetzgebungen des Bundes und der Länder im Kontext des Anerkennungsgesetzes erklärt, um anschließend auf die individuellen Qualifikationen von Herrn Chaidadeh einzugehen. Nachdem alle Möglichkeiten anhand seiner individuellen Qualifikationen erörtert wurden, war schnell klar, dass die Erlaubnis zur Führung des Berufstitels „Ingenieur“ für Herr Chaidadeh im Fokus stand. Gemeinsam mit der IQ Beraterin wurden die notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung bei der Bezirksregierung Detmold zusammengestellt. Letztendlich beantragte Youssef Al Chaidadeh am 27.05.2016 den Antrag zur Führung des Berufstitels „Ingenieur“ bei der Bezirksregierung Detmold. Mit dem Bescheid vom 01.08.2016 wurde Ihm erfreulicherweise die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung ,,Ingenieur" durch die Bezirksregierung Detmold erteilt.

Fallbeispiel aus dem Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsgeschehen von MOZAIK (August 2016)

Defizite für den Beruf des Medizinisch-technischen-Laboratoriumsassistenten (Mazedonien) werden durch Anpassungslehrgänge abgedeckt

Das Ziel der vollen Gleichwertigkeit im Beruf des Medizinisch-technischen-Laboratoriumsassistenten rückt durch Anpassungslehrgänge ein weiteres Stück näher

Herr S., 1983 in Bielefeld geboren, wanderte mit seinen Eltern als zweijähriges Kind nach Mazedonien aus. Nach erfolgreichem Schulabschluss beginnt er 2003 sein Studium zum Medizinisch-technischen-Analytiker an der medizinischen Hochschule in Biolta. Während seiner Studienzeit und nach Abschluss des Studiums muss Herr S. auf der Apfelplantage seiner Eltern arbeiten und hat keine Möglichkeit im erlernten Beruf zu arbeiten.

Nachdem Herr S. heiratet, reist er im Zuge der Familienzusammenführung 2014 wieder nach Deutschland ein. Hier angekommen versucht Herr S. beruflich Fuß zu fassen, indem er in den verschiedensten Bereichen als Hilfsarbeiter- bzw. –kraft arbeitet. Vom Gebäudereiniger bis hin zum Malergehilfen übernimmt Herr S. alle Tätigkeiten, die für Ihn umsetzbar sind. Das Ziel, in seinem erlernten Beruf zu arbeiten, hat Herr S. vor Augen und besucht, neben den Hilfstätigkeiten, einen Deutschsprachkurs. Diesen schließt er erfolgreich mit dem Sprachniveau B1 ab.

Von einem Bekannten, dem er von seinen Zielen erzählt, erhält er Informationen über die Möglichkeit seinen Beruf in Deutschland anerkennen zu lassen, damit er einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt erhält. Nach kurzer Recherche im Internet erhält er die Kontaktdaten zur IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle MOZAIK, wo er zeitnah einen Beratungstermin vereinbart. Die Beraterin informiert ihn ausführlich und individuell zu seinen erworbenen Qualifikationen und geht anhand seiner erworbenen Qualifikationen mit ihm alle Möglichkeiten durch. Gemeinsam stellen sie die notwendigen Unterlagen für das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, welche die zuständige Stelle für die Antragsstellung für Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich ist, zusammen.

Der Bescheid der LPA liegt schon bald vor. Es wird festgestellt, dass Herr. S. Defizite im praktischen Bereich aufweist und bekommt die Möglichkeit, diese durch passende Anpassungslehrgänge auszugleichen, um somit die volle Gleichwertigkeit zu erhalten. Um die Defizite laut Bescheid auszugleichen recherchiert Herr S. zusammen mit der IQ Beraterin bei MOZAIK nach passenden Stellen. Fündig werden sie letztendlich im Städtischen Krankenhaus, wo Herr S. bis zum heutigen Zeitpunkt bereits über 510 Stunden im Zentrallabor und der Pathologie abgeleistet hat. Herr S. ist sehr zuversichtlich, dass er auch noch die fehlenden 456 Stunden erfolgreich absolvieren wird, zumal er immer wieder positive Rückmeldung bezüglich seiner Arbeit erhält.

Hochmotiviert verschafft sich Herr S. jetzt schon einen Überblick über die Arbeitsmarktsituation zu seinem Berufsfeld in der Region, damit er, sobald er seine volle Gleichwertigkeit erhält, mögliche Arbeitsstellen im Blick hat.

Hyusein Mehmed aus Bulgarien erlangt die volle Gleichwertigkeit seines Berufs

Erfolgreiche Gleichwertigkeitsfeststellung für den Beruf des Chemielaboranten


Nachdem die Eltern von Hyusein Mehmed vor einigen Jahren aus Bulgarien nach Deutschland eingereist sind, entschloss er sich,seinen Eltern zu folgen und reiste mit seiner Frau und seinem Kind 2014 in Deutschland ein. In Bulgarien hat Hyusein Mehmed den Beruf des Biotechnikers erlernt und 2,5 Jahre in seinem Beruf gearbeitet.

Bevor er durch Empfehlungen aus dem privaten Umfeld auf die  Möglichkeit hingewiesen wird, dass es in Deutschland die  Möglichkeit der Anerkennung der im Herkunftsland  erworbenen beruflichen Qualifikationen gibt, arbeitete er für  drei  Monate in einem Unternehmen, die Prospekte zur Verteilung zusammenstellte. Es folgten weitere Jobwechsel. Eine geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und dann wieder als Aushilfskraft in einem kleinen Textilreinigungsunternehmen. All diese Arbeiten als Aushilfskraft und Leiharbeiter waren für ihn nur Notlösungen. „Ich wollte immer in meinem erlernten Beruf als Fachkraft arbeiten. Ich hatte ja die Qualifikationen. Schließlich habe ich in Bulgarien dafür auch vier Jahre lang studiert und mochte meine Arbeit,“ erinnert er sich zurück.


So entschloss er sich, sich genauer über die Möglichkeiten der beruflichen Anerkennung beraten zu lassen. In der IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei MOZAIK erhält Hyusein Mehmed zeitnah einen Beratungstermin, bei der die Beraterin ihn ausführlich und individuell zu seinen erworbenen Qualifikationen berät. Sie weist ihn auf alle Möglichkeiten hin, die er im Kontext des Anerkennungsgesetzes in Deutschland hat.


Schnell ist für Hyusein Mehmed klar, dass er eine berufliche Anerkennung anstreben wird, um als Fachkraft im erlernten Beruf eingesetzt zu werden. Bei der IHK FOSA, die für die Prüfung der Anträge für Industrie- und Handelsberufe zuständig ist, stellt er einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit seiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, entsprechend dem deutschen Beruf des Chemielaboranten. Nach der Prüfung seiner erworbenen Qualifikationen und seinen Bulgarien bereits erworbenen einschlägigen Berufserfahrung werden zwar Unterschiede in den Ausbildungsinhalten festgestellt, diese können allerdings durch die einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden. Zu seiner Freude wird letztendlich die volle Gleichwertigkeit mit dem deutschen Beruf des Chemielaboranten festgestellt.


„Ich bin überglücklich. Jetzt haben sich für mich ganz viele neue Möglichkeiten ergeben,“ freut sich Hyusein Mehmed. Er hat nun die Möglichkeit sich gezielt auf dem Arbeitsmarkt als Fachkraft im Berufsfeld des festgestellten Referenzberufs zu bewerben. Ihm eröffnen sich zudem neue Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Zur Info:


Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung werden nicht nur die erworbenen Ausbildungsinhalte aus dem jeweiligen Herkunftsland geprüft und mit dem deutschen Beruf verglichen, auch einschlägige Berufserfahrung, insofern welche vorliegen, werden bei der Prüfung berücksichtigt und fließen in die Bewertung mit ein. Dies dient dazu, evtl. vorhandene Defizite in den Ausbildungsinhalten mithilfe der erworbenen Berufserfahrung auszugleichen und die volle Gleichwertigkeit mit dem deutschen Beruf feststellen zu können

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